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Definition FFH-Gebiete
Schutz für eine gemeinsames europäisches Naturerbe
Um die gemeinsame Verantwortung aller europäischen Staaten für eine nachhaltige Entwicklung
und den Schutz und Erhalt eines gesamteuropäischen Naturerbes zu unterstreichen, wurde im Jahr 1992 von allen
Mitgliedsstaaten der EU die sogenannte FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)
verabschiedet. Es handelt sich um ein Naturschutzgesetz, mit
dem sich die Staaten verpflichten, auf europäischer Ebene ein
Netz von Schutzgebieten mit der Bezeichnung NATURA 2000 zur
Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden
Tiere und Pflanzen zu erstellen. Zu diesen sind auch die
Vogelschutzgebiete gemäß EU-Vogelschutz-Richtlinie aus dem
Jahre 1979 zu zählen.
Alle Planungen sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die zukünftig in einem FFH-Gebiet durchgeführt werden bzw. dieses in seiner Schutzfunktion negativ beeinflussen können, unterliegen einer
strengen Kontrolle und zudem einer Pflicht zur Verträglichkeitsprüfung.
Mit der FFH-Richtlinie wurde damit erstmals eine gemeinschaftsweit verbindliche Rechtsgrundlage zur Erhaltung und
Entwicklung des europäischen Naturerbes geschaffen. |
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Das Gebiet
Wertvoller Baumbestand
Der Gevelsberger Stadtwald ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und erstreckt sich zwischen Gevelsberg im Nordwesten bis
Ennepetal-Voerde im Süden und Westerbauer (Asker Straße) im Nordosten. Das Gebiet erstreckt sich auf eine Fläche von ca. 530 ha und ist das größte
Hainsimsen-Buchenwald-Gebiet im Nordwesten des Naturraumes.
Von der Gesamtfläche entfallen etwa 230 ha auf geschützte Flächen bzw. FFH-Lebensräume. Eigentümer dieser besonders schützenswerten Flächen
sind neben der Stadt Gevelsberg, die Städte Ennepetal und Hagen sowie Privatleute.
Charakteristisch sind die weiten Buchen- und Eichenwälder mit einem Stammdurchmesser von bis zu 80cm in manchen Bereichen. In den zahlreichen kleinen Bachtälern, die
das Waldgebiet von den Höhen bis in die Niederungen durchziehen und regelrechte Kerbtäler bilden, finden sich Erlen- und Eschenwälder. Neben diesen FFH-Lebensräumen
kommen durchgewachsene ehemalige Eichen-Birken-Niederwälder vor, in kleineren Anteilen auch Bergahorn-, Weymouthkiefern-, Fichten- und Lärchenbestände, daneben Obstweiden.
In breiteren Tälern sind die Auen z. T. als Weiden genutzt, kleinflächig treten brachgefallene Feuchtweiden auf. Vorherrschender Lebensraumtyp ist der Hainsimsen-Buchenwald,
der durch seine Artenarmut in Bezug auf Bäume und Gefäßpflanzen gekennzeichnet ist.
Zahlreiche seltene Vogelarten sind im Gevelsberger Stadtwald heimisch. Neben dem Rotmilan, dem Wespenbussard und dem Schwarzspecht und mittlerweile wohl auch dem Uhu, finden sich
auch eher häfigere Arten wie der Grünspecht, die Hohltaube und der Waldkauz in den Buchenbeständen wohl.
Übersichtskarte
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Das FFH-Gebiet auf einen Blick
| FFH-Gebiet Gevelsberger Stadtwald (DE-4610-301) |
| Gesamtgröße: |
530 ha, davon: |
| Stadt Gevelsberg |
55% |
| Privatwald |
31% |
| Stadt Ennepetal |
4% |
| Stadt Hagen |
5% |
| Kreiswald |
5% |
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| Alter der Bestände: |
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| Bis 50 Jahre |
19% |
| 51-80 Jahre |
17% |
| 81-120 Jahre |
20% |
| über 120 Jahre |
40% |
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| Laubwald |
84% |
| Nadelwald |
16% |
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Ziele
Zurück zum Ursprung
Vorrangiges Schutzziel ist die Erhaltung und die Förderung der im Schutzgebiet
vorkommenden Hainsimsen-Buchenwald-Bestände sowie der übrigen schützenswerten Lebensraumtypen.
Dieses Ziel soll unter anderem durch ein Umwandlungsverbot von Laub- und
Laubmischwald, ein Verbot der Wiederaufforstung von Nadelwald in bestimmten Bereichen, den Erhalt von Alt- und Totholz und die
Entwicklung bzw. Wiederherstellung der naturraumtypischen und natürlichen Wald-
gesellschaften sowie eine naturnahe Waldbewirtschaftung erreicht werden. Als besondere Ziele für die FFH-Lebensräume im Stadtwald gelten
zudem, neben anderen, das Verschlechterungsverbot, das Verbot von Entwässerungs-maßnahmen sowie ein Verbot der Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln.
Die Schutzziele können Einschränkungen in der Waldbewirtschaftung nach sich ziehen, die aber über finanzielle
Entschädigungen geregelt werden. |
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Ansprechpartner Forstamt Gevelsberg
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NABU-Projekt
Specht- und Horstbaumkartierung
Das Forstamt Gevelsberg hat die Möglichkeit, innerhalb der Kernzonen
des FFH-Gebietes maximal 30 ha Altbaumbestand bis zum "natürlichen" Tod der Bäume
zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, kann das Forstamt mit Landesmitteln den Waldeigentümern
die entsprechenden Bäume abkaufen und einer wirtschaftlichen Verwertung entziehen. Diese Maßnahmen
dienen u. a. dem Artenschutz und kommen den von Althölzern abhängigen Organismen zu gute.
Der NABU profitiert u. a. davon, in dem er sich einen relativ genauen und umfassenden Überblick
bezüglich der Specht- und Greifvogelvorkommen u. a. in der Kernzone verschaffen kann als Grundlage
für weitere Aktivitäten. Daher wurden im Frühjahr 2004 in Absprache mit dem Forstamt Gevelsberg
Arbeitsgruppen gegründet, die sich aus mehreren Kartierern zusammensetzten. Erfasst werden sollten alle lebenden alten Bäume im gekennzeichneten Kernbereich des FFH-Gebietes, die Spechthöhlen (vorzugsweise Schwarzspecht, aber auch Grauspecht, Grünspecht,
Großer Buntspecht) aufweisen oder Greifvogelhorste tragen. Sofern zusätzlich oder an Stelle dessen potentiell
geeignete Bäume im näheren Umfeld vorhanden sind, sollten diese gleichfalls erfasst werden.
Die Arbeitsgemeinschaften trafen sich in der Zeit zwischen dem 25.01.2004 und dem 20.03.2004, um die ersten Kartierungsarbeiten durchzuführen. Die Begehungen der einzelnen Teilnehmern waren dabei von unterschiedlichem Erfolg
gekrönt. Ausgewertete Ergebnisse und ein erster Trend sollen im Laufe des Jahres folgen. Da der Kartierung von den NABU-Aktiven eine besondere Bedeutung zugemessen wurde, sollen auch in Zukunft Begehungen im
Gevelsberger Stadtwald stattfinden und ein besonderes Augenmerk auf weitere Entwicklungen geworfen werden. |
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