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NABU Ennepe-Ruhr
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Foto: Marcus Müller
Definition FFH-Gebiete
Schutz für eine gemeinsames europäisches Naturerbe
Um die gemeinsame Verantwortung aller europäischen Staaten für eine nachhaltige Entwicklung und den Schutz und Erhalt eines gesamteuropäischen Naturerbes zu unterstreichen, wurde im Jahr 1992 von allen Mitgliedsstaaten der EU die sogenannte FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) verabschiedet. Es handelt sich um ein Naturschutzgesetz, mit dem sich die Staaten verpflichten, auf europäischer Ebene ein Netz von Schutzgebieten mit der Bezeichnung NATURA 2000 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen zu erstellen. Zu diesen sind auch die Vogelschutzgebiete gemäß EU-Vogelschutz-Richtlinie aus dem Jahre 1979 zu  zählen.

Alle Planungen sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die zukünftig in einem FFH-Gebiet durchgeführt werden bzw. dieses in seiner Schutzfunktion negativ beeinflussen können, unterliegen einer strengen Kontrolle und zudem einer Pflicht zur Verträglichkeitsprüfung. Mit der FFH-Richtlinie wurde damit erstmals eine gemeinschaftsweit verbindliche Rechtsgrundlage zur Erhaltung und Entwicklung des europäischen Naturerbes geschaffen.
 

 
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Das Gebiet
Wertvoller Baumbestand
Der Gevelsberger Stadtwald ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und erstreckt sich zwischen Gevelsberg im Nordwesten bis Ennepetal-Voerde im Süden und Westerbauer (Asker Straße) im Nordosten. Das Gebiet erstreckt sich auf eine Fläche von ca. 530 ha und ist das größte Hainsimsen-Buchenwald-Gebiet im Nordwesten des Naturraumes.

Von der Gesamtfläche entfallen etwa 230 ha auf geschützte Flächen bzw. FFH-Lebensräume. Eigentümer dieser besonders schützenswerten Flächen sind neben der Stadt Gevelsberg, die Städte Ennepetal und Hagen sowie Privatleute.

Charakteristisch sind die weiten Buchen- und Eichenwälder mit einem Stammdurchmesser von bis zu 80cm in manchen Bereichen. In den zahlreichen kleinen Bachtälern, die das Waldgebiet von den Höhen bis in die Niederungen durchziehen und regelrechte Kerbtäler bilden, finden sich Erlen- und Eschenwälder. Neben diesen FFH-Lebensräumen kommen durchgewachsene ehemalige Eichen-Birken-Niederwälder vor, in kleineren Anteilen auch Bergahorn-, Weymouthkiefern-, Fichten- und Lärchenbestände, daneben Obstweiden. In breiteren Tälern sind die Auen z. T. als Weiden genutzt, kleinflächig treten brachgefallene Feuchtweiden auf. Vorherrschender Lebensraumtyp ist der Hainsimsen-Buchenwald, der durch seine Artenarmut in Bezug auf Bäume und Gefäßpflanzen gekennzeichnet ist.

Zahlreiche seltene Vogelarten sind im Gevelsberger Stadtwald heimisch. Neben dem Rotmilan, dem Wespenbussard und dem Schwarzspecht und mittlerweile wohl auch dem Uhu, finden sich auch eher häfigere Arten wie der Grünspecht, die Hohltaube und der Waldkauz in den Buchenbeständen wohl.

Übersichtskarte
 

 

Das FFH-Gebiet auf einen Blick

FFH-Gebiet Gevelsberger Stadtwald (DE-4610-301)
Gesamtgröße: 530 ha, davon:
Stadt Gevelsberg 55%
Privatwald 31%
Stadt Ennepetal 4%
Stadt Hagen 5%
Kreiswald 5%
Alter der Bestände:  
Bis 50 Jahre 19%
51-80 Jahre 17%
81-120 Jahre 20%
über 120 Jahre 40%
   
Laubwald 84%
Nadelwald 16%

 

 

 
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Ziele
Zurück zum Ursprung
Vorrangiges Schutzziel ist die Erhaltung und die Förderung der im Schutzgebiet vorkommenden Hainsimsen-Buchenwald-Bestände sowie der übrigen schützenswerten Lebensraumtypen. Dieses Ziel soll unter anderem durch ein Umwandlungsverbot von Laub- und Laubmischwald, ein Verbot der Wiederaufforstung von Nadelwald in bestimmten Bereichen, den Erhalt von Alt- und Totholz und die Entwicklung bzw. Wiederherstellung der naturraumtypischen und natürlichen Wald- gesellschaften sowie eine naturnahe Waldbewirtschaftung erreicht werden. Als besondere Ziele für die FFH-Lebensräume im Stadtwald gelten zudem, neben anderen, das Verschlechterungsverbot, das Verbot von Entwässerungs-maßnahmen sowie ein Verbot der Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln.

Die Schutzziele können  Einschränkungen in der Waldbewirtschaftung nach sich ziehen, die aber über finanzielle Entschädigungen geregelt werden.
 

 

Ansprechpartner Forstamt Gevelsberg

Ansprechpartner Forstamt Gevelsberg
Kurt Offermann Kirchstraße 24 a
58285 Gevelsberg
Telefon: 02332/9580-0
Fax: 02332/9580-22
E-Mail:
poststelle@fa-gevelsberg.lfv.nrw.de  

 

 

 
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NABU-Projekt
Specht- und Horstbaumkartierung
Das Forstamt Gevelsberg hat die Möglichkeit, innerhalb der Kernzonen des FFH-Gebietes maximal 30 ha Altbaumbestand bis zum "natürlichen" Tod der Bäume zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, kann das Forstamt mit Landesmitteln den Waldeigentümern die entsprechenden Bäume abkaufen und einer wirtschaftlichen Verwertung entziehen. Diese Maßnahmen dienen u. a. dem Artenschutz und kommen den von Althölzern abhängigen Organismen zu gute.

Der NABU profitiert u. a. davon, in dem er sich einen relativ genauen und umfassenden Überblick bezüglich der Specht- und Greifvogelvorkommen u. a. in der Kernzone verschaffen kann als Grundlage für weitere Aktivitäten. Daher wurden im Frühjahr 2004 in Absprache mit dem Forstamt Gevelsberg Arbeitsgruppen gegründet, die sich aus mehreren Kartierern zusammensetzten. Erfasst werden sollten alle lebenden alten Bäume im gekennzeichneten Kernbereich des FFH-Gebietes, die Spechthöhlen (vorzugsweise Schwarzspecht, aber auch Grauspecht, Grünspecht, Großer Buntspecht) aufweisen oder Greifvogelhorste tragen. Sofern zusätzlich oder an Stelle dessen potentiell geeignete Bäume im näheren Umfeld vorhanden sind, sollten diese gleichfalls erfasst werden.

Die Arbeitsgemeinschaften trafen sich in der Zeit zwischen dem 25.01.2004 und dem 20.03.2004, um die ersten Kartierungsarbeiten durchzuführen. Die Begehungen der einzelnen Teilnehmern waren dabei von unterschiedlichem Erfolg gekrönt. Ausgewertete Ergebnisse und ein erster Trend sollen im Laufe des Jahres folgen. Da der Kartierung von den NABU-Aktiven eine besondere Bedeutung zugemessen wurde, sollen auch in Zukunft Begehungen im Gevelsberger Stadtwald stattfinden und ein besonderes Augenmerk auf weitere Entwicklungen geworfen werden.
 


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