Der Graureiher

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Beschreibung
Der Graureiher ist in etwa 90 cm groß und wiegt zwischen 1000 und 3000 Gramm. Das Gefieder auf Stirn und Oberkopf ist weiß, am Hals grauweiß und auf dem Rücken aschgrau mit weißen Bändern. Er fliegt mit langsamen Flügelschlägen und bis auf die Schultern zurückgezogenem Kopf, mit s-förmig gekrümmtem Hals. Bei der Jagd im Wasser und an Land pirscht er sich langsam an seine Beute heran oder lauert ihr auf. Dann stößt er blitzschnell mit seinem dolchartigen Schnabel zu.

Nahrung
Graureiher ernähren sich hauptsächlich von Fisch, jedoch auch von Amphibien, Kleinsäugern, Reptilien, Jungvögeln und Insekten.

Schutzstatus
International
Der Graureiher unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der Europäischen Vogelschutzrichtlinie.

National
Der Graureiher zählt als europäische Vogelart gem. § 7 Abs. 2 Nr. 13 zu den vom Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) besonders geschützten Arten.

Rote Liste BRD (2009): ungefährdet
Rote Liste NRW (2008): ungefährdet

Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Nach § 2 Bundesjagdgesetz fällt der Graureiher unter die jagdbaren Arten.

Landesjagdgesetz
Nach der Landesjagdzeitenverordnung vom 31. März 2010 genießt der Graureiher weiterhin eine ganzjährige Schonzeit. Im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes 2014 hat der NABU die Streichung des Graureihers aus der Liste der jagdbaren Arten gefordert. Der aktuelle Entwurf der Landesregierung sieht dies für den Graureiher vor.


Brutvogelbestand in NRW
Durch Bejagung und Härtewinter wurde der Brutbestand bis in die 1960er Jahre auf 50 BP reduziert. Erst nach Aufgabe der Jagd stieg die Brutpaarzahl wieder kontinuierlich an. Aktuell wird der Brutpaarbestand auf 2.200-2.700 Paare geschätzt.

NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2014
Für den Graureiher ist kein konsumtives Interesse bzw. eine sinnvolle nachhaltige Nutzung erkennbar. Der NABU begrüßt daher die vorgesehene Streichung des Graureihers aus der Liste der jagdbaren Arten.

 

 

Texte: NABU